Die Grundrechtsverwirkung in der Verfassungswirklichkeit
Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 GG | Forschungsprojekt
An der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung untersucht ein Forschungsprojekt derzeit die Rolle der Grundrechtsverwirkung in der Verfassungswirklichkeit. Das Projekt unter der Leitung von Prof. Dr. Toni Böhme widmet sich einem bislang wenig erforschten, verfassungsrechtlich jedoch bedeutsamen Instrument der wehrhaften Demokratie.
Artikel 18 des Grundgesetzes sieht die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung vor, wenn Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. In der Geschichte der Bundesrepublik ist die Grundrechtsverwirkung bislang lediglich vier Mal vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt worden. Keiner dieser Anträge führte zum Ausspruch der Grundrechtsverwirkung.
Vor diesem Hintergrund und angesichts aktueller gesellschaftlicher Debatten über den Schutz der demokratischen Grundordnung verfolgt das Forschungsprojekt einen innovativen Ansatz: Die Gründe für die geringe Bedeutung der Grundrechtsverwirkung in der Verfassungswirklichkeit sollen empirisch erschlossen werden. Ausgangspunkt ist dabei die Annahme, dass über die zurückhaltende Anwendung des Instruments am ehesten diejenigen Auskunft geben können, die berechtigt wären, einen Antrag auf Ausspruch der Grundrechtsverwirkung beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Ihre methodische Umsetzung findet diese Überlegung schließlich in leitfadengestützten Interviews mit den Innenministerinnen und Innenministern der Bundesländer, Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums des Innern und Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
„Die bisherige Diskussion zu Art. 18 GG ist überwiegend dogmatisch und rechtspolitisch geprägt. Das Projekt erweitert diese Perspektive um einen Blick auf die tatsächliche Entscheidungspraxis der zuständigen Akteure. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die verfassungswirkliche Bedeutung des Art. 18 GG auf einer empirischen Grundlage besser zu verstehen.“, erklärt Prof. Dr. Toni Böhme.
Für Rückfragen zum Forschungsprojekt
Prof. Dr. Toni Böhme
toni.boehme@hs-sozialversicherung.de