Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist zunächst die Einstellung bei einem Rentenversicherungsträger. Dieser entsendet den Mitarbeiter zum Zweck des Studiums an den Fachbereich Sozialversicherung (FBSV). Für die Dauer des Studiums stehen die Studierenden in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihrer Einstellungsbehörde.

Das Studium ist stark praxisorientiert. Den Studierenden werden nicht nur die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden, sondern auch die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, d.h. bereits jetzt steht als Ausbildungsziel die Berufsbefähigung im Vordergrund.

Der Fachbereich Sozialversicherung der Hochschule des Bundes ist der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeordnet. Die Träger sind:

  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und
  • Deutsche Rentenversicherung Bund.


Der FBSV versteht sich als trägerübergreifende Bildungseinrichtung, die auch anderen Sozialversicherungsträgern offen steht. So befinden sich derzeit auch Studierende der Regionalträger Berlin-Brandenburg, Bayern-Süd, Nord, Mitteldeutschland und Saarland sowie des Bundesamts für soziale Sicherung in der Ausbildung.