BSG rügt Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten
BSG rügt Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten
Kassel/Berlin Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem aufsehenerregenden Urteil vom 16. Mai 2006 zu den Abschlägen auf Erwerbsminderungsrenten (EM) einen anderen Standpunkt eingenommen, als ihn die beklagte Deutsche Rentenversicherung Bund seit 2001 praktiziert.