Dez. 1948: Verkündung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)“
Vor 60 Jahren:
Prof. Dr. Hansgeorg Frohn
Nachdem bereits auf den beiden Den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 der Gedanke diskutiert worden war, zur Wahrung des Weltfriedens eine entsprechende staatenübergreifende Organisation zu schaffen, griff der amerikanische Präsident Wilson diesen Gedanken in seinem 14-Punkte-Programm vom Januar 1918 erneut auf. Wilsons Forderung nach einer internationalen Gemeinschaft zur Sicherung des Weltfriedens wurde dann auf der im Januar 1919 beginnenden Pariser Friedenskonferenz erfolgreich umgesetzt: die teilnehmenden Staaten beschlossen die Gründung eines „Völkerbundes“, dessen Satzung als Artikel 1 bis 26 Bestandteil des Versailler Vertrages wurden. Mit In-Kraft-Treten des Vertrags 10. Januar 1920 nahm der Völkerbund dann an seinem Hauptsitz in Genf seine Arbeit offiziell auf. Mitglieder des Völkerbunds waren zunächst die 32 Siegermächte des 1. Weltkrieges sowie 13 weitere neutrale Staaten. Bis 1937 erwarben weitere 21 Staaten die Mitgliedschaft, darunter 1926 auch das Deutsche Reich. Die USA, durch den 1. Weltkrieg führende Weltmacht geworden, traten der Organisation allerdings nicht bei.
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