Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs im Sozialrecht

Ein Sachverständigengutachten war vom Gericht in Auftrag gegeben worden. Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen wurde jedoch nicht rechtzeitig geltend gemacht, so dass er erlosch. Dennoch setzte die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle die Vergütung des Sachverständigen trotz der Verfristung - zu Unrecht - fest und das Geld wurde ausgezahlt. Mit der Zahlung entsteht ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Staatskasse auf Erstattung der Überzahlung.

 

LSG Erfurt 6. Senat , Beschluss vom 12. Juni 2007 , Az: L 6 B 131/06 S

 

Entscheidung im Volltext

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