Die Selbstverwaltung an der Hochschule des Bundes
Als Organe der Hochschulselbstverwaltung gibt es für die Hochschule des Bundes als Ganzes den Senat und für den Fachbereich Sozialversicherung den Fachbereichsrat.
Neben dem Senat und dem Fachbereichsrat gibt es an der HS Bund noch ein Kuratorium und einen Beirat.
Die Aufgaben dieser Gremien, wie auch die Aufgaben von Senat und Fachbereichsrat, ergeben sich aus der Grundordnung.
Dem Senat gehören neben dem Präsidenten als stimmberechtigte Mitglieder an:
- Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter,
- je eine Lehrende / ein Lehrender im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) GO-HS Bund (Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) aus jedem Fachbereich sowie dem Zentralbereich,
- vier Vertreterinnen/Vertreter der Lehrenden für besondere Aufgaben und der sonstigen Beschäftigten,
- je eine/ein Vertreterin/Vertreter der Studierenden aus jedem Fachbereich.