Am Fachbereich Sozialversicherung der Hochschule des Bundes wird der 

„Sozialversicherungsrecht LL.B."
(Schwerpunkte Allgemeine Rentenversicherung, Knappschaftliche Sozialversicherung, Prüfdienst sowie rvSystem)

angeboten. 

Der Studiengang umfasst eine Dauer von 3 Jahren und ist in 21 Monate Theorie und 15 Monate Praxis bei den jeweiligen Einstellungsbehörden gegliedert. Der erfolgreiche Abschluss des Studiums vermittelt die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst des Bundes.

Die Theorie teilt sich auf in Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt auf Verwaltungsrecht der Sozialversicherung, Ökonomie und Sozialwissenschaften.

In der Praxis lernen die Studierenden auf dem theoretischen Wissen aufbauend, Sachverhalte und Vorgänge eigenverantwortlich zu bearbeiten.

Das Studium ist im Modulsystem aufgebaut. Grundsätzlich schließt jedes Modul mit einer Prüfung ab. Zum Ende des Studiums ist eine Bachelorarbeit zu fertigen, die mündlich zu verteidigen ist.